Allgemeine Reisebedingungen der BR Fotosafaris GmbH
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1
Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde der BR Fotosafaris GmbH („BR Fotosafaris“) den Abschluss eines Fotoreisevertrages auf der Grundlage des Reiseangebots von BR Fotosafaris und diesen Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle von ihm in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, oder auf elektronischem Weg (E-Mail) erfolgen.
1.2
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung des Kunden durch BR Fotosafaris zustande. BR Fotosafaris bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB (z. B. auf Messen) erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.
1.3
Reisevermittler und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Reiseleiter) sind von BR Fotosafaris nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von BR Fotosafaris hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Die vorgenannten Stellen, auch Reiseleiter, sind ferner nicht berechtigt, Ansprüche mit Wirkung für BR Fotosafaris anzuerkennen.
2. Leistungen von BR Fotosafaris
Die vertraglich geschuldeten Leistungen von BR Fotosafaris ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in der zur betreffenden Reise gehörenden Reiseausschreibung auf der Internetseite (benny-rebel.de) in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung, die dem Kunden den Vertragsschluss bestätigt. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf erstellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot in Verbindung mit der Buchungsbestätigung von BR Fotosafaris an den Kunden.
3. Bezahlung, Reiseunterlagen
3.1
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist 35 Tage vor dem vertraglichen Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 9.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Anmeldung innerhalb der letztgenannten Frist ist der Gesamtreisepreis daher sofort gesamt zahlungsfällig.
3.2
Zahlungen des Kunden können in bar oder per Überweisung oder getätigt werden. Wünscht der Kunde eine spezielle Art der Rechnung, etwa bei gewerblicher Tätigkeit, so behält sich BR Fotosafaris die Erhebung einer Bearbeitungspauschalen von bis zu € 25,00 vor. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden in Höhe der Pauschalen nicht oder nur in geringerer Höhe angefallen ist.
3.3
Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht rechtzeitig ein, ist BR Fotosafaris berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann BR Fotosafaris den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 5.2 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
4. Preis- und Vertragsänderungen, erhebliche Vertragsänderungen
4.1
BR Fotosafaris behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafen- oder Nationalparksgebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird BR Fotosafaris den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von BR Fotosafaris zur Preissenkung nach Ziff. 4.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
4.2
Da Ziff. 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für BR Fotosafaris führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von BR Fotosafaris zu erstatten. BR Fotosafaris darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.3
Vertragsänderungen: BR Fotosafaris behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 3 Stunden, Routenänderungen bei Bergbesteigungen / Dünenwanderungen). BR Fotosafaris hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
4.4
Erhebliche Preis- und Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziff. 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann BR Fotosafaris sie nicht einseitig vornehmen. BR Fotosafaris kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von BR Fotosafaris bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann BR Fotosafaris die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 4.4 entsprechend, d. h. BR Fotosafaris kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von BR Fotosafaris bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
4.5
BR Fotosafaris kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 4.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Fotoreise (Ersatzreise) anbieten, über die BR Fotosafaris den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
4.6
Nach dem Ablauf einer von BR Fotosafaris nach Ziff. 4.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
4.7
Tritt der Kunde nach Ziff. 4.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
5.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BR Fotosafaris oder dem Reisebüro, über das die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.
5.2
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert BR Fotosafaris den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat BR Fotosafaris die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von BR Fotosafaris und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
- bis 60. Tag vor Reiseantritt 10%
- vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 20%
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
- vom 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%
- vom 6. Tag bis Abreisetag / bei Nichterscheinen 95%
Dem Kunden bleibt es unbenommen, BR Fotosafaris nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von BR Fotosafaris jeweils geforderten Pauschalen.
5.3
BR Fotosafaris behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
6. Umbuchungen, Ersatzpersonen
6.1
Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins (innerhalb der gleichen Saisonzeit), des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart (Umbuchungen) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach der Buchung der Reise dennoch auf Kulanzbasis vorgenommen, so erhebt BR Fotosafaris bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 30,00 je Umbuchungsvorgang. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Umbuchungswünsche, die nach dem 30. Tag vor Reisebeginn eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen in Ziff. 5.2 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.2
Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie BR Fotosafaris nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. BR Fotosafaris kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber BR Fotosafaris als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. BR Fotosafaris darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
7. Reiseversicherungen
Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt BR Fotosafaris dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Auf der Internetseite von BR Fotosafaris befindet sich ein entsprechender Link zur Versicherung.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die BR Fotosafaris ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
9. Rücktritt und Kündigung durch BR Fotosafaris
9.1
BR Fotosafaris kann bis 35 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist benennt.
9.2
BR Fotosafaris kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn BR Fotosafaris aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. BR Fotosafaris hat sodann den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes zu erklären.
9.3
Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch BR Fotosafaris nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann BR Fotosafaris ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält BR Fotosafaris den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
9.4
Nichtdurchführung der Fotoreise wegen einer Krankheit oder schwerwiegenden Problems. Im Falle einer Erkrankung von Benny Rebel oder Vorliegen eines schwerwiegenden Problems wird die geplante Fotoreise trotzdem stattfinden und der Kunde bekommt eine Entschädigung von 1000 €. In diesem Fall findet die Reise ohne Benny Rebel statt.
10. Mängel, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden,
10.1
Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von BR Fotosafaris anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Soweit BR Fotosafaris infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat BR Fotosafaris den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. BR Fotosafaris kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann BR Fotosafaris die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat BR Fotosafaris Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
10.2
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BR Fotosafaris innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch BR Fotosafaris verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält BR Fotosafaris hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
11. Obliegenheiten des Kunden, Schadensminderungspflicht
11.1
Bei Fotoaufnahmen von Tieren und anderen Objekten in der freien Natur ist auf die Belange der übrigen Gruppenmitglieder auf der Reise Rücksicht zu nehmen, insbesondere beim Einsatz von Drohnen. Es gilt Ziff. 9.3.
11.2
Jeder Kunde ist für sein rechtzeitiges Erscheinen am Abreiseort selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei selbst gebuchten Flügen oder der Eigenanreise. An Flughäfen ist genügend Zeit für den Check-In, die Sicherheitskontrolle und etwaige Gesundheitstests einzuplanen. Bei internationalen Flügen muss sich der Kunde am Abreisetag mindestens drei Stunden vor der Abflugzeit am Flughafen einfinden, damit er genügend Zeit für den Check-In, etwaige gesundheitspolizeiliche Tests und die Sicherheitskontrolle hat, und auch bei der eigenen Buchung von Flügen muss er eine solche Umsteigezeit einplanen.
11.3
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er BR Fotosafaris auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. Fotoausrüstung und Fotomaterial, das im Eigentum des Kunden steht, hat dieser selbständig instand zu halten und gegen Diebstahl zu sichern bzw. zu versichern.
12. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von BR Fotosafaris für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
BR Fotosafaris ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden im Fall der Buchung einer Flugreise über BR Fotosafaris über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de.
14. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
14.1
BR Fotosafaris informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
14.2
BR Fotosafaris haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde BR Fotosafaris mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, BR Fotosafaris hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.
14.3
Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, BR Fotosafaris hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisenvorschriften einzuhalten.
15. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
15.1
Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert BR Fotosafaris den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. BR Fotosafaris hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogenen Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse mail@benny-rebel.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder BR Fotosafaris unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
15.2
Mit einer Nachricht an mail@benny-rebel.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
16. Kein Widerrufsrecht bei Online-Buchung
BR Fotosafaris weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die auf der Internetseite angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich (siehe Ziff. 5.1). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
17. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
17.1
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und BR Fotosafaris findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von BR Fotosafaris vereinbart.
17.2
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. BR Fotosafaris nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter:
Benny Rebel Fotosafaris GmbH, Geschäftsführer Benny Rebel, Ihmeplatz 8, 30449 Hannover, Tel.: +49 (0)511-4581876, www.benny-rebel.com, USt.-ID: DE 247 515 952. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: Generali Versicherungen, Adenauerring 7, 81731 München, Kontakt: Tel.: +49 (0) 89-5121-0, E-Mail-Adresse: service.de@generali.com. Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Benny Rebel Fotosafaris GmbH vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de